Mobile Schadstoffsammlung 2012
Die nächste mobile Schadstoffsammlung 2012 findet in der Samtgemeinde Wesendorf am Freitag, dem 09. November 2012, an folgenden Standorten statt:
Groß Oesingen, Schützenplatz - von 10.10 bis 10.40 Uhr
Wahrenholz, Berliner Str./Neue Feuerwehr - von 12.50 bis 13.20 Uhr
Wesendorf, Lessingstraße - von 11.00 bis 11.30 Uhr
Groß Oesingen, Schützenplatz - von 10.10 bis 10.40 Uhr
Wahrenholz, Berliner Str./Neue Feuerwehr - von 12.50 bis 13.20 Uhr
Wesendorf, Lessingstraße - von 11.00 bis 11.30 Uhr
Zusätzlich steht das Schadstoffmobil jeden 2. Samstag im Monat von 08.00 bis 12.00 Uhr ausschließlich Privathaushalten für die Annahme von Schadstoffen auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7) zur Verfügung. An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf möglich! Die im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung erfassten Problemabfälle müssen dem Annahmepersonal direkt übergeben werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Standorten des Sammelfahrzeuges abgestellt werden.
Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen:
Flüssige Lackfarben (keine Wandfarben)
Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte
Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit
Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z.B. aus Laborkästen) Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel
Fotochemikalien (Hobbybereich)
Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren
Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Schaumdosen
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich.
Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Möglichkeit über Fachhandel möglich
Folgende Abfälle werden bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen:
Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (incl. Leuchtstoffröhren)
Altmedikamente
dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den „Gelben Sack“, Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die „Grüne Tonne“.
Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Altarzneimittel auch in den Apotheken der Samtgemeinde abgeben. Die Apotheken führen diese Arzneimittel dann einer fachgerechten Entsorgung zu.
Altöl
Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben.
Ausgehärtete Farben und Lacke
deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden.
Flüssige Wandfarben (Binderfarbe)
Ihre Inhaltsstoffe sind als ungefährlich eingestuft, sodass eine Entsorgung als Sondermüll nicht notwendig ist. Lassen Sie die Farbe bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.
Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, die den „Grünen Punkt“ oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den „Gelben Sack“
Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen:
Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich.
Folgende Abfälle werden bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen:
dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den „Gelben Sack“, Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die „Grüne Tonne“.
Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Altarzneimittel auch in den Apotheken der Samtgemeinde abgeben. Die Apotheken führen diese Arzneimittel dann einer fachgerechten Entsorgung zu.
Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben.
deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden.
Ihre Inhaltsstoffe sind als ungefährlich eingestuft, sodass eine Entsorgung als Sondermüll nicht notwendig ist. Lassen Sie die Farbe bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.








