Samtgemeinde Wesendorf

ex post Transparenz - Samtgemeinde Wesendorf

Bauleistungen:

Gem. §20 Abs.3 VOB/A und §3 Abs.3 NWertVO bzw. §18 Abs.3 EU VOB/A ist nach Zuschlagerteilung für Aufträge über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die Dauer von sechs Monaten zu informieren.

Liefer- und Dienstleistungen:

Gem. §30 Abs.1 UVgO bzw. §39 Abs. 1 VgV ist nach Zuschlagerteilung für Aufträge über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die Dauer von drei Monaten zu informieren.

Zufahrtsstraße und Parkplatz Grundschule Groß Oesingen

Generationstreff Doerphus

Erweiterung Grundschule Wahrenholz

Ausstattung Jugendzentrum Westerholz

Friedhof Groß Oesingen

Planungsleistungen

Nahwärmenetz Wesendorf