Seniorenarbeit

Bild vergrößern: Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat:
Uta Germer (Stv. Vorsitzende)
und Walter
Penshorn (Vorsitzender)
mit Samtgemeindebürgermeister
Rolf-Dieter Schulze

In der Samtgemeinde Wesendorf besteht seit 2017 ein Seniorenbeirat. Bereits seit Jahrzehnten stellt sich die Samtgemeinde Wesendorf der Seniorenbetreuung in allen Mitgliedsgemeinden und leistet über die Bereitstellung finanzieller Mittel dazu einen Beitrag. Die Organisation und Trägerschaft dieser Arbeit nehmen engagierte Bürgerinnen und Bürger als Einzelperson, als Vertreter der Ortsvereine des Deutschen Roten Kreuzes oder der Kirchen für die Samtgemeinde Wesendorf mit großem Erfolg wahr. Wichtig ist den Verantwortlichen des Seniorenbeirats der Hinweis, dass sie sich nicht als Konkurrenten der örtlichen Träger verstehen. Der Seniorenbeirat soll vielmehr das Unterstützungswerk für die Seniorenarbeit sein.

Welche Funktionen möchten wir als Seniorenbeirat erfüllen?

Beispielhaft können genannt werden:

● Die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren sensibilisieren.

● Politik und Verwaltung ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft zu nutzen.

● Die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generationen fördern. Satzungsgemäß hat sich der Seniorenkreis deshalb insbesondere folgende Aufgaben gestellt:

● Förderungen der Anliegen der Senioren und die Wahrnehmung von deren Belangen gegenüber der Samtgemeinde.

● Beratung und Unterstützung der Samtgemeinde, deren Einwohner und der in der Seniorenarbeit tätigen Organisationen in allen Fragen, welche die Senioren betreffen oder betreffen können. Er versteht sich dabei als Bindeglied zwischen der Samtgemeinde und deren Mitgliedsgemeinden und den älteren Mitbürgerinnen  und Mitbürgern.

● Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern von Alteneinrichtungen im gesamten Bereich der Altenpflege.

● Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Maßnahmen für Senioren.

● Mitwirkung bei der Förderung und Pflege partnerschaftlicher Beziehungen zu Seniorengruppen anderer Gemeinden.

Im Seniorenbeirat kann jedermann mitwirken. Er ist zahlenmäßig nicht beschränkt. Jede Einzelperson hat eine Stimme. Zu den öffentlichen Sitzungen lädt die oder der Vorsitzende ein.

Weiterführende Links:

Seniorenarbeit - Richtlinie Gewährung Zuschuss Fahrt

Seniorenarbeit - 1 Änderung_Richtlinie

Seniorenarbeit - Antrag Zuschuss Fahrten

Seniorenarbeit - Teilnehmerliste Fahrt