Dorfentwicklung Groß Oesingen und Ummern

Dorfentwicklungsplan anerkannt und Umsetzungsbegleitung gefunden –Seit 2023 kann es losgehen mit der Umsetzung in der Dorfregion „Groß Oesingen und Ummern“

Das Planungsteam KoRiS und Stadtlandschaft, welches bereits mit dem Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess zur Erstellung des Dorfentwicklungsplanes beauftragt gewesen ist, wird die Dorfregion in der nun anstehenden Umsetzungsphase von etwa sieben Jahren unterstützen.

Im Rahmen der Dorfentwicklung haben auch Privatleute die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, um ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten bzw. in ihrem Erscheinungsbild wiederherzustellen.

Mögliche Maßnahmen sind beispielweise die Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden und die Revitalisierung leerstehender Bausubstanz, aber auch die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren, die Sanierung von Fassaden oder Dächern sowie die Gestaltung von Hofräumen und Einfriedungen. Die Fördermittel für private Maßnahmen stellt das Land Niedersachsen jährlich zur Verfügung.

Der jährliche Stichtag für Förderanträge beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung ist der 30. September. Dafür sollten die Antragsunterlagen spätestens bis zum 15. September bei der Gemeinde Groß Oesingen bzw. bei der Gemeinde Ummern eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung in der Dorfregion „Groß Oesingen und Ummern“ sind auf der Projektseite der Dorfregion https://www.oesingen-ummern.de/ zu finden.

Insbesondere Fragen zur Förderung von Vorhaben an (privaten) Anwesen beantwortet Ihnen gerne das mit der Umsetzungsbegleitung beauftragte Planungsteam KoRiS und Stadtlandschaft (Dr. Harald Meyer, Tel.: 0511/14391, harald.meyer@stadtlandschaft.de) oder die Mitarbeiterin für die Dorfentwicklung der Gemeinde Groß Oesingen und Ummern (Regina Hannuschka, info@oesingen-ummern.de, Tel.: 0152 21437068).

23.10.2025