Briefwahl

Alle wichtigen Informationen

Am 26. Oktober 2025 wird im Landkreis Gifhorn die Landrätin bzw. der Landrat gewählt. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Verfahren, den Terminen und zur Beantragung.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sie können die Briefwahlunterlagen bereits jetzt beantragen, auch wenn das Briefwahlbüro erst am 6. Oktober 2025 öffnet. Der Antrag ist möglich:

Sobald die Unterlagen bei uns eingegangen sind, beginnen wir sofort mit dem Versand der Briefwahlunterlagen.

Zustellung der Stimmzettel

Die Stimmzettel werden voraussichtlich zwischen dem 29. September und 1. Oktober 2025 zugestellt.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro der Samtgemeinde Wesendorf befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses und öffnet am 6. Oktober 2025. Dort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder direkt vor Ort wählen. Das Büro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich.

Abgabe der Briefwahlunterlagen

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bzw. der rote Wahlbriefumschlag können auf folgende Weise wieder abgegeben werden:

  • persönlich im Rathaus

  • in unseren Briefkasten einwerfen

  • per Post zurücksenden

Hinweis: Da die Zeit für die Zustellung und Rücksendung der Unterlagen begrenzt ist, empfehlen wir, wenn möglich persönlich im Briefwahlbüro oder am Wahltag im Wahllokal zu wählen, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gezählt wird.