Zuständige Bezirksschornsteinfeger

Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogene Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.

In unsere Samtgemeinde Wesendorf sind verschiedene Bezirksschornsteinfeger zuständig. Im Folgenden finden sie die verschiedenen Kehrbezirke mit Ihren zuständigen Schornsteinfegern:

Groß Oesingen, Schönewörde, Weißes Moor, Wahrenholz, Betzhorn, Weißen Berge, Westerholz, Wesendorf (ohne Hammersteinpark), Siedlung am Pilz:

Klein Oesingen:

Mahrenholz, Wesendorf Hammersteinpark, Wagenhoff, Wagenhoff-Siedlung, Pollhöfen:

Ummern: Amselstieg, Auf dem Felde, Berliner Straße, Bremer Weg, Brenzefeld, Fliederstraße, Gifhorner Weg, Heideweg, Meisenring, Missloh, Moordamm, Moorkamp, Nelkenweg, Posener Straße, Rosenweg, Trauerberg

Zahrenholz, Schmarloh, Texas und Ummern 2: Am Dorfplatz, Birkenweg, Dorfstraße, Feldgarten, Finkenweg, Gartenweg, Glissenberg, Hagenfeld, Hinter den Eichen, Im Winkel, Schulstraße, Steinberg, Wiesengrund, Zum Eichengrund, Zum Schießstand, Zum Schmarloh Zahrenholz Schmarloh Texas