Neue Regelung für Passfotos
Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt auf dem Amt oder bei einem Berufsfotografen gemacht werden. Mit dieser neuen Regelung durch das Bundesinnenministerium wird das Ziel verfolgt Manipulationen zu verhindern.
Im Rahmen der Antragstellung für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 nur noch Passfotos in digitaler Form verarbeitet. Diese müssen mit einer sicheren Verbindung zum Bürgeramt oder an die Ausländerbehörde versandt werden können. Ausgedruckte Lichtbilder in Papierform können dann nicht mehr angenommen werden.*
Bürgerinnen und Bürgern können sich ab Mai 2025 also aussuchen, ob sie das Foto für ihr Ausweisdokument bei einem Fotografen im Fotostudio oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.
Wird das Bild im Fotostudio gemacht, dann muss der Fotograf bzw. die Fotografin es über gesicherte elektronische Übermittlungswege an das Bürgeramt senden.
*Für Ausnahmefälle (z. B. Fotostudios haben die technischen Voraussetzungen noch nicht vollumfänglich umsetzen können), gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.