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ex post Transparenz - Samtgemeinde Wesendorf

Durchgeführte Auftragsvergaben - ex post Transparenz:

Gemäß § 20 (3) VOB/A ist vorgesehen, dass nach Zuschlagerteilung bei Beschränkter Ausschreibung mit einem Auftragswert über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) und zusätzlich bei Vergaben nach der VOB/A bei Freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist. 

Zudem müssen gemäß § 30 Abs.1 UVgO  Auftraggeber nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

ab einem Auftragswert von 25.000 (ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von drei Monaten informieren.

Ausbau Nahwärmenetz Wesendorf GmbH

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Friedhof Wagenhoff

Umbau Feuerwehrhaus Betzhorn