ex post Transparenz - Samtgemeinde Wesendorf
Durchgeführte Auftragsvergaben - ex post Transparenz:
Gemäß § 20 (3) VOB/A ist vorgesehen, dass nach Zuschlagerteilung bei Beschränkter Ausschreibung mit einem Auftragswert über 25.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) und zusätzlich bei Vergaben nach der VOB/A bei Freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.
Zudem müssen gemäß § 30 Abs.1 UVgO Auftraggeber nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
ab einem Auftragswert von 25.000 (ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von drei Monaten informieren.