Abfuhr von Grünrückständen

Grünrückstände werden im Frühjahr und im Herbst zu festen Terminen abgeholt und müssen zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial gebündelt werden.

Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese durch eine Person verladen werden können.
Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt. Ungebündeltes Ast- und Strauchwerk sowie in Säcken bereitgestelltes Material ist von dieser Abfuhr ausgeschlossen.

Abfuhr in den Mitgliedsgemeinden bzw. Ortsteilen

Termin: Montag, 07. Oktober 2019

Klein Oesingen, Mahrenholz

Termin: Dienstag, 08. Oktober 2019

Gr. Oesingen, Wichelnförth, Zahrenholz, Ummern, Pollhöfen,  Brutlohsheide,B 4, Hammersteinsiedlung, Hammersteinpark, Ringelah, Schmarloh, Texas, Wagenhoff (incl. Schneidergasse und Handwerkerstraße), 

Termin: Mittwoch, 09. Oktober 2019

Weißes Moor
 

25.09.2018