Abfuhr von Grünrückständen
Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese durch eine Person verladen werden können.
Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt. Ungebündeltes Ast- und Strauchwerk sowie in Säcken bereitgestelltes Material ist von dieser Abfuhr ausgeschlossen.
Abfuhr in den Mitgliedsgemeinden bzw. Ortsteilen
Termin: Montag, 07. Oktober 2019
Klein Oesingen, Mahrenholz
Termin: Dienstag, 08. Oktober 2019
Gr. Oesingen, Wichelnförth, Zahrenholz, Ummern, Pollhöfen, Brutlohsheide,B 4, Hammersteinsiedlung, Hammersteinpark, Ringelah, Schmarloh, Texas, Wagenhoff (incl. Schneidergasse und Handwerkerstraße),
Termin: Mittwoch, 09. Oktober 2019
Weißes Moor