Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Europawahlen
- finden alle fünf Jahre statt
- werden zur gleichen Zeit in allen Mitgliedstaaten der EU abgehalten
- ermöglichen den Bürger ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament zu wählen
- jeder Unionsbürger kann teilnehmen
- jeder Wahlberechtigte kann im Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat wählen, sofern er den Hauptwohnsitz in diesem Land hat
Das Europäische Parlament
- vertritt die Interessen der Europäischen Bürger
- ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der EU
- entscheidet über europäische Gesetze und über den Haushalt der EU
- wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission
- kontrolliert die anderen EU Institutionen
Wer darf wählen?
Alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU gewöhnlich aufhalten.
Wählen darf nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, werden nur auf Antrag in die Wählerverzeichnisse eingetragen
Wann ist die Wahl?
In der Zeit von 08:00 bis 18:00 kann die Stimme abgegeben werden.
Wie wähle ich?
Jeder Wähler hat nur eine Stimme.
Gewählt wird in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung genannt ist.
Die Briefwahl ist möglich, ein Antrag hierzu ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden bis zum 04. Mai zugestellt