Sie haben Streit? Das Schiedsamt kann helfen!

Vielleicht kennen Sie das: Sie haben Streit mit Ihren Nachbarn, jemand hat Sie in Ihrer persönlichen Ehre verletzt oder Sie sogar bedroht? Bevor Sie nun aber die Erhebung einer Klage vor den Amtsgerichten in Erwägung ziehen, stehen Ihnen in Niedersachsen die sogenannten Schiedspersonen zur Verfügung.

Diese wirken gemeinsam mit den Betroffenen darauf hin, dass Streitigkeiten zwischen den Parteien einvernehmlich beigelegt werden (obligatorische Streitschlichtung).
In folgenden Fällen ist eine solche obligatorische Streitschlichtung sogar zwingend vorgeschrieben, bevor eine zivilrechtliche Klage überhaupt erfolgen kann.

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z. B. Überhängen von Zweigen eines Baumes vom Nachbargrundstück)
  • Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre und
  • Ansprüchen nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (z. B. Diskriminierung wegen der Religion oder des Geschlechts)

Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerin und den Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren wird in einem Schiedsverfahren kein Recht oder Unrecht gesprochen, sondern den Parteien wird ermöglicht, sich im Anschluss des Schiedsamtsverfahrens weiterhin auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. So soll vermieden werden, dass es Gewinner und Verlierer gibt und es wird bestenfalls dafür gesorgt, dass alle beteiligten Parteien zufrieden nach Hause gehen.

Sollten Sie Fragen zum Thema „Schiedsamt“ haben oder Kontakt zu den Schiedspersonen der Samtgemeinde Wesendorf aufnehmen wollen, können Sie sich gerne im Ordnungsamt bei Frau Cramer persönlich (Zimmer-Nr. 0.12) oder telefonisch unter 05376-89912 melden.

Weitere Informationen zum Schiedswesen finden Sie unter https://www.schiedsamt.de/

29.10.2019