Silvesterfeuerwerke – schön und gefährlich zugleich
So schön das Feuerwerk jedes Jahr anzusehen ist, es gehen auch viele Gefahren davon aus. Leider kommt es immer wieder zu Beschädigungen durch fehlerhaft gezündete Raketen – das reicht von Briefkästen bis zu Hausdächern und diese Schäden kosten nicht nur Nerven sondern kommen den jeweiligen Hausbesitzern teuer zu stehlen.
Damit alle miteinander einen ruhigen Rutsch in das Jahr 2020 verleben können und das neue Jahr für andere nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, bittet Sie die Samtgemeinde Wesendorf um einen verantwortungsvollen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk/ Knallkörper).
Für die Silvesternacht sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II zulässig. Jedoch darf nicht überall ein Feuerwerk gezündet werden.
Es ist beispielsweise verboten, in der unmittelbaren Nähe von Alters- und Pflegeheimen, wie beispielsweise der Seniorenresidenz im Teichwiesenweg in Wesendorf, oder auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen Silvesterraketen zu zünden.
Eine weitere große Problematik stellen Reet- u. Fachwerkhäuser dar, die besonders brandanfällig sind.
Auch in unmittelbarer Nähe zu dieser Art von Häusern ist es verboten, Feuerwerke abzufeuern.
Insbesondere die Nachbarn solcher Gebäude werden darauf hingewiesen, dieses Verbot ernst zu nehmen und Rücksicht auf die Hauseigentümer zu nehmen.
Grundsätzlich bedeutet ″unmittelbare Nähe“, dass ein Mindestabstand von 200 m bei Hochfeuerwerk und 35 m Abstand bei geworfenen pyrotechnischen Gegenständen zu diesen Gebäuden einzuhalten ist.
Für uns alle gelten folgende Grundregeln:
Wer knallt, der haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden.
Wenn Sie also ein Feuerwerk zünden möchten, dann beachten Sie bitte, dass für entstandene Schäden Sie haftbar gemacht werden können.
Folgende Hinweise sind außerdem unbedingt zu beachten:
- Es soll nur ein legales Feuerwerk verwendet werden, welches an der amtlichen Zulassungsnummer und der CE-Kennzeichnung sowie einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache zu erkennen ist (der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden)
- Nach dem Zünden von Feuerwerk ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten
- Raketen sollen mit dem Führungsstab in eine Flasche gestellt, gegen Umfallen gesichert und senkrecht abgeschossen werden
- Kleinere Knallkörper sollten nicht in der Hand angezündet werden. Wenn doch, dann nach dem Zünden sofort wegwerfen.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Keine Basteleien vornehmen. Hier herrscht höchste Unfallgefahr.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- ″Blindgänger“ nicht erneut anzünden.
- Feuerwerksartikel nicht an Kinder weitergeben, auch nicht im Familienkreis.
- In Notfällen (z. B. bei Verletzungen/Bränden) sofort die Feuerwehr / den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrasssen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Abgebranntes Feuerwerk ordnungsgemäß entsorgen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern verhindert auch, dass Ihre Kinder mit den Feuerwerksresten spielen und sich dabei verletzen.
- Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen verboten.
Die Samtgemeinde Wesendorf bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger darum, aufeinander Rücksicht zu nehmen und niemanden zu gefährden oder das Eigentum eines anderen zu beschädigen.