Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Gifhorn
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierkrankheit nach dem Tiergesundheitsgesetz.
Der Landkreis Gifhorn hat daher rund um den betroffenen Bienenbestand einen Sperrbezirk eingerichtet, um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern. In dem betroffenen Gebiet dürfen die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden.
Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden.
Bienen und Bienenvölker dürfen auch nicht in das Sperrgebiet hineingebracht werden.
Alle Bienenvölker der Imker in diesem Gebiet müssen, soweit noch nicht erfolgt, amtlich untersucht werden.
Weiterhin müssen alle Imker mit Völkern in diesen Gebieten diese unter Angabe der Völkerzahl und des genauen Standortes bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch (05371 82391) melden.
Auch außerhalb der im Landkreis Gifhorn vorhandenen Sperrbezirke weist der Landkreis auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker durch die Verordnung für
Bienenseuchen hin, dass alle Bienenstände im Landkreis erfasst werden müssen.
Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes ebenfalls dem Veterinäramt des Landkreises mitteilen.
Eine Registriernummer für den Standort wird dann ausgegeben.
In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stellt nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.