Umlaufbeschluss des Samtgemeinderates zum 2. Nachtragshaushalt
Das Umlaufverfahren ist durchgeführt worden, da aufgrund der Corona-Einschränkungen auf die Samtgemeinderatssitzung am 17.12.2020 zur Kontaktreduzierung verzichtet worden ist. Eine Nachtragshaushaltssatzung darf nur in dem Jahr beschlossen werden, für die sie gelten soll. Daher musste der Beschluss bis zum 31.12.2020 getroffen werden.
Gem. § 182 NKomVG ist in epidemischen Lagen ein Umlaufbeschluss auch im Samtgemeinderat möglich. 4/5 der Ratsmitglieder müssen dem Umlaufverfahren zustimmen, in der Samtgemeinde Wesendorf bei 26 Ratsmitgliedern somit 21.
Die Beschlussempfehlungen aus dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss und Samtgemeindeausschuss waren allesamt eindeutig, eine größere Diskussion oder noch zu klärenden Fragen sind im bisherigen Beratungsverlauf nicht aufgetaucht und auch für den Samtgemeinderat nicht zu erwarten gewesen. Daher wurde ein Umlaufverfahren durchgeführt.
Der Samtgemeinderat hat bei 23 abgegebenen Stimmen einstimmig dem Umlaufverfahren zugestimmt.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltplan für das Jahr 2020 wurden bei einer Enthaltung beschlossen.