Vorschläge von Parteien und Wählergruppen

Gemäß § 11 (2) Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit § 10 (3) Niedersächsische Kommunalwahlordnung werden die in der Samtgemeinde Wesendorf vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert bis zum 15. März 2021 Wahlberechtigte als Wahlvorstandsmitglieder vorzuschlagen.

2021_-_Bekanntmachung_Wahlvorstaende_Nachfrage_UNTERSCHRIFT

02.03.2021