Vorschläge von Parteien und Wählergruppen
Gemäß § 11 (2) Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit § 10 (3) Niedersächsische Kommunalwahlordnung werden die in der Samtgemeinde Wesendorf vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert
bis zum 15. März 2021
Wahlberechtigte als Wahlvorstandsmitglieder vorzuschlagen.
02.03.2021