Neue Regelung für den Besuch im Rathaus Wesendorf

Die Samtgemeinde Wesendorf lockert die Regelungen für den Besuch des Rathauses. Aktuell gilt folgendes: - die 3G-Regelung ist aufgehoben - die FFP-2-Maskenpflicht entfällt, allerdings empfehlen wir zum Eigenschutz und zum Schutz der Beschäftigten eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen

Die Regeln gelten vorerst bis zum 22. Juni 2022. Alle Dienstleistungen werden auch weiterhin nur mit Termin angeboten.

Ab dem 2. Juni wird das Rathaus wieder regulär geöffnet sein. Ein Termin ist dann nicht mehr zwingend notwendig.

Um unnötige Wartezeiten im Bürgeramt zu vermeiden können Sie sich über unsere Internetseite einen Termin buchen.

12.05.2022