Abgabe Grundsteuererklärung bis 31. Oktober 2022!
Art, Lage, Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr usw. müssen in dieser Erklärung eingetragen werden, mit Stand 01.01.2022.
Doch wo finden Sie die geforderten Daten?
Ein Großteil der geforderten Informationen können Sie Ihren Unterlagen entnehmen: Kaufvertrag, Betriebskostenabrechnung, Grundsteuerbescheid und Grundbuchblatt. Den Bodenrichtwert und den Lagefaktor können Sie sich sogar online anzeigen lassen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsensen ermöglicht es Ihnen unter der Internetadresse https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de diese Informationen einzusehen und das ohne Wartezeit.
Wie kommen die Daten zum Finanzamt?
Ab dem 1. Juli 2022 ist die Abgabe der Grundsteuererklärung möglich, mit Frist bis zum 31. Oktober 2022. Die Erklärung soll nach Möglichkeit online über Elster an das Finanzamt übermittelt werden. Sollte das nicht möglich sein, können Angehörige der steuerberatenden Berufe helfen, ebenso können Hausverwaltungen die Erklärungsabgabe übernehmen. Sie können sich aber auch an Ihr Finanzamt wenden. Hier ist eine geringe Anzahl an Vordrucken in Papierform verfügbar.
Die Bearbeitung des Großteils der Erklärungen durch die Finanzämter findet bis Ende 2023 statt. Daraufhin setzen dann die Gemeinden die Grundsteuer unter Einbeziehung des selbst festgelegten Hebesatzes fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.
Im Ergebnis bestimmen die Gemeinden mit ihrem Hebesatz die Höhe der Grundsteuer. Es wird durch die Reform zu Änderungen bei der Höhe der zu zahlenden Steuern kommen. Das kann in einem gewissen Rahmen sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Weitgehende Informationen zur Grundsteuerreform bietet das Landesamt für Steuern Niedersachsen unter: https://lstn.niedersachsen.de/