Turnhallenbelegung in Wesendorf, Gr. Oesingen und Wahrenholz
Unsere größte Halle, die Halle II in Wesendorf, steht wegen der laufenden Sanierung in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Eine Fertigstellung zum Jahresende wird angestrebt, kann aber zur Zeit nicht zugesagt werden.
Deshalb können leider nicht die gewohnten Belegungszeiten im ausreichenden Maße angeboten werden.
Um dies etwas auszugleichen, werden Belegungszeiten in den beiden Hallen der Grundschulen in Gr. Oesingen und Wahrenholz angeboten.
Ich bitte Sie diesen Umstand bei Ihrer Planung mit einfließen zu lassen.
Vereine und andere Gruppierungen, die für den genannten Zeitraum an Übungsstunden interessiert sind, richten ihre Wünsche schriftlich bis spätestens 19. September an die
Samtgemeinde Wesendorf, Herrn Perner, Alte Heerstr. 20, 29392 Wesendorf, (E-Mail: a.perner@sg-wesendorf.de, Fax: 05376/899-66).
Der tägliche Übungszeitraum in der Sporthalle I (kleine Halle) beginnt ab 16:00 Uhr, aber dienstags erst ab 19:00 Uhr! Die Nutzung ist bis 22:00 Uhr möglich.
Die Sporthalle III (laVital) hingegen steht an den Nachmittagen bis 20:00 Uhr ausschließlich dem Jugendsport zur Verfügung. Der Beginn ist mit dem laVital abzusprechen.
Die Halle in Gr. Oesingen ist von montags bis donnerstags ab 15:00 Uhr und freitags ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr belegbar.
Die in Wahrenholz ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr nutzbar.
Auch die Tennisvereine und –sparten mögen ihre Belegungswünsche für die Zeit vom 01.10.22 bis 30.04.23 mitteilen.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben Folgendes an:
- gewünschte Halle
- Sportart
- Tag, an dem der Übungsbetrieb stattfinden soll (bitte einen Ersatztag angeben)
- Gewünschte Anzahl der Übungsstunden unter Angabe des Übungszeitraums (bitte Ersatzzeit angeben)
- Benennung der Aufsichtsperson(en) mit vollständiger Anschrift und Telefonangabe sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden
- Etwaige Teilnehmerzahl der Gruppe
In den Schulferien können die Hallen bis auf die letzte Ferienwoche auch benutzt werden. In der letzten Ferienwoche werden die Hallen einer Grundreinigung unterzogen und sind deshalb für den Übungsbetrieb gesperrt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in den zusätzlichen Nutzungswochen keine Reinigung erfolgt!
Coronavirus
Ob und auf welche Art und Weise die Hallen genutzt werden können, entnehmen Sie bitte zur gegebenen Zeit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.Die überregionalen Sportverbände bieten Ihnen Hilfestellung zur Durchführung der Übungseinheiten.