Fehlerhafte Briefwahlscheine verlieren nicht die Gültigkeit!
Sie brauchen bitte nichts unternehmen! Jedoch ist es unsere Aufgabe, Sie darüber zu informieren.
Auf den Briefwahlscheinen ist der angegebene Wahlkreis als „5 5 Gifhorn Nord/Wolfsburg“ bezeichnet worden. Hier hat sich eine 5 zu viel eingeschlichen. Die richtige Bezeichnung lautet „5 Gifhorn Nord/Wolfsburg“.
Nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landeswahlleitung bleiben die Wahlscheine gültig. Die Briefwahlscheine, die jetzt noch ausgegeben werden, werden mit korrekter Wahlkreisbezeichnung ausgegeben bzw. werden durch Schwärzung oder Streichung einer 5 korrigiert.