Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Somit muss für Kinder, je nach Reiseziel, ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen und sollte dementsprechend eingeplant werden.

Die Gültigkeit dieser Dokumente beträgt 6 Jahre. Sollte sich das Kind in dieser Zeit stark verändert haben, muss ggf. ein neues Dokument trotz bestehender Gültigkeit beantragt werden.

Die Gebühr für den Reisepass für Kinder beträgt 37,50 €, die Gebühr für den Personalausweis für Kinder beträgt 22,80 €.

23.11.2023