Hauptsatzung - Dritte Änderung

3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Wesendorf

Aufgrund der §§ 10, 11 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 in der jeweils aktuell gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Wesendorf in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Samtgemeinde Wesendorf beschlossen:

§ 13 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

§ 13 Verkündungen, Bekanntmachungen und öffentliche Zustellungen

(6) Ortsübliche Bekanntmachungen, sonstige Bekanntmachungen, Bekanntmachungen auf Grund besonderer Rechtsvorschriften sowie Verkündungen und Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe werden, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, in dem in jeder Mitgliedsgemeinde befindlichen Aushangkasten der Samtgemeinde veröffentlicht. Die Dauer des Aushanges beträgt eine Woche, soweit nicht gesetzlich eine andere Frist bestimmt ist.

Die Aushangkästen befinden sich in den Gemeinden

Groß Oesingen:        Am Gemeindebüro, Am Fuhrenkamp 1/Ecke Mühlenstraße

Schönewörde:         Sportzentrum, Schützenstraße 9

Ummern:                Am Gemeindezentrum, Dorfstraße 21

Wagenhoff:             Hauptstraße 21

Wahrenholz:            Hauptstraße 47

Wesendorf:             Am Rathaus, Alte Heerstraße 20

§ 16 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Bekanntgabe in Kraft.

Wesendorf, den 05. Juli 2022

Rolf-Dieter Schulze

Samtgemeindebürgermeister