Hauptsatzung - Dritte Änderung
3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Wesendorf
Aufgrund der §§ 10, 11 und 99 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 in der jeweils aktuell gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Wesendorf in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Samtgemeinde Wesendorf beschlossen:
§ 13 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
§ 13 Verkündungen, Bekanntmachungen und öffentliche Zustellungen
(6) Ortsübliche Bekanntmachungen, sonstige Bekanntmachungen, Bekanntmachungen auf Grund besonderer Rechtsvorschriften sowie Verkündungen und Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe werden, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, in dem in jeder Mitgliedsgemeinde befindlichen Aushangkasten der Samtgemeinde veröffentlicht. Die Dauer des Aushanges beträgt eine Woche, soweit nicht gesetzlich eine andere Frist bestimmt ist.
Die Aushangkästen befinden sich in den Gemeinden
Groß Oesingen: Am Gemeindebüro, Am Fuhrenkamp 1/Ecke Mühlenstraße
Schönewörde: Sportzentrum, Schützenstraße 9
Ummern: Am Gemeindezentrum, Dorfstraße 21
Wagenhoff: Hauptstraße 21
Wahrenholz: Hauptstraße 47
Wesendorf: Am Rathaus, Alte Heerstraße 20
§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Bekanntgabe in Kraft.
Wesendorf, den 05. Juli 2022
Rolf-Dieter Schulze
Samtgemeindebürgermeister