Gebührentarif für die Benutzung der Schuleinrichtungen

Gebührentarif für die Benutzung der samtgemeindeeigenen Schuleinrichtungen

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Wesendorf vom 11.12.2001 werden auf privatrechtlicher Grundlage folgende Entgelte für die Nutzung der samtgemeindeeigenen Schulanlagen erhoben:

                                § 1

(1)     Für die Benutzung der Schulräume wird je angefangene Stunde folgende Gebühr erhoben:

a) Klassenräume     8,-- Euro

b) Aula                   13,-- Euro

c) Turnhalle           11,-- Euro

(2)     Von der Pflicht zur Gebührenentrichtung sind gemeinnützige Vereine und Organisationen, öffentliche Behörden oder Dienst­stellen, politische Parteien, Einrichtungen der Jugendpflege und der Erwachsenenbildung, Sportvereine, Religionsgesell­schaften (religiöse Gemeinschaften), karitative Vereine und Gesangvereine befreit, soweit sie aus dem Bereich der Samtge­meinde Wesendorf stammen.

(3)     Daneben sind auf Antrag diejenigen von der Zahlung der     Gebühr zu befreien, die eine Veranstaltung betreiben, deren vordringliches Ziel ist, der Aus- und Fortbildung zu dienen.

                                § 2

Die Festsetzungen des Gebührentarifes werden vom 01. 01. 2002 für anwendbar erklärt.

Wesendorf, den 11. Dezember 2001

Penshorn                                   

Samtgemeindebürgermeister