Schulbezirkssatzung
Satzung der Samtgemeinde Wesendorf über die Festlegung von Schulbezirken (Schulbezirkssatzung)
Aufgrund der §§ 10, 13 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) und des § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. 137) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Wesendorf in seiner Sitzung am 18. Januar 2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Schulbezirke für Grundschulen
(1) Für die Grundschule Gr. Oesingen (Regenbogenschule) wird das Gebiet der Gemeinden Gr. Oesingen und Ummern als Schulbezirk festgelegt.
(2) Für die Grundschule Wahrenholz wird das Gebiet der Gemeinden Schönewörde und Wahrenholz als Schulbezirk festgelegt.
(3) Für die Grundschule Wesendorf wird das Gebiet der Gemeinden Wagenhoff und Wesendorf als Schulbezirk festgelegt.
§ 2
Schulbezirk der Oberschule
Für die Oberschule wird das Gebiet der Samtgemeinde Wesendorf als Schulbezirk festgelegt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn verkündet ist.
Wesendorf, den 18. Januar 2012
Walter Penshorn
Samtgemeindebürgermeister