Rücksicht nehmen – Natur schützen: Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Der Frühling ist da – und mit ihm beginnt die Zeit, in der viele Wildtiere Nachwuchs bekommen. Vom 1. April bis zum 15. Juli heißt es deshalb: Hunde an die Leine!

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, in dieser sensiblen Zeit Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen. Viele Tiere, wie zum Beispiel Hasen oder Wildschweine, ziehen jetzt ihre Jungen auf, während andere Arten noch trächtig sind und sich weniger gut vor Störungen in Sicherheit bringen können. Auch Bodenbrüter wie Enten, Fasane und Kiebitze beginnen nun ihr Brutgeschäft – stöbernde Hunde können für sie zur Gefahr werden.

Gemeinsam die Natur schützen

Bitte führen Sie Ihren Hund in der freien Landschaft an der Leine und bleiben Sie auf den Wegen. So helfen Sie mit, dass Jungtiere ungestört aufwachsen können.

Der Leinenzwang ist gesetzlich im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert. Er gilt für alle Flächen der freien Landschaft – also nicht nur im Wald, sondern auch auf Wiesen, Feldern und anderen unbebauten Flächen.

Besondere Aufmerksamkeit in Grünanlagen

Auch in Grünanlagen nutzen viele Wildtiere geschützte Bereiche zur Aufzucht ihres Nachwuchses.

Freilaufflächen für unbeschwertes Toben

Damit Ihr Vierbeiner trotzdem genug Auslauf bekommt gibt es in der Gemeinde Wesendorf eine Hundefreilauffläche. Diese ist umzäunt und lädt Ihren Hund zum Toben und Rennen ein.

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Natur im Frühling ein sicherer Ort für alle bleibt – für Wildtiere und Hunde gleichermaßen. Danke für Ihre Rücksichtnahme!
Autor: Samtgemeinde Wesendorf, 01.04.2025