Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 gibt es mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens - Die Möglichkeiten für Ehepaare und Kinder bei der Wahl und Änderung des Nachnamens wird ausgeweitet. Erstmals sind nun gemeinsame Doppelnamen erlaubt, auch bestehende Ehen können auf Wunsch nachträglich angepasst werden.
Das ist neu:
- Gemeinsamer Doppelname jetzt erlaubt – mit oder ohne Bindestrich.
- Maximal zwei Namen sind erlaubt – also keine Namensketten von drei oder vier Namen!
- Auch Kinder dürfen jetzt Doppelnamen tragen oder später ändern.
- Bereits Verheiratete können einmalig auf Doppelnamen wechseln.
- Minderheitenrechte werden gestärkt (z. B. sorbische oder friesische Namensformen).
- Möglichkeiten von Rückbenennungen nach Einbenennungen
- Keine Änderung bei Vornamen.
- Kosten: 30 € für die Erklärung.
Das Standesamt der Samtgemeinde Wesendorf ist Ihnen hierbei gern behilflich. Für ein Beratungsgespräch bzw. für die Abgabe einer dieser Erklärung ist eine telefonische Terminvereinbarung bei Herrn Burghardt erforderlich unter der Telefonnummer 05376 899 56, da hier der Einzelfall geprüft werden muss.