Abstellen von Deko und Grabschmuck auf den Rasenreihengrabstätten

Das Rasenmähen auf den Rasenreihengrabstätten der Friedhöfe in der Samtgemeinde Wesendorf ist nur möglich, wenn diese in dem Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. eines jeden Jahres frei gehalten werden.

Daher bitten wir alle Angehörigen auf das Abstellen von Blumenschmuck und Grabdekorationsartikel zu verzichten und ihre Grabplatten zeitnah abzuräumen. Andernfalls kann die Pflege dieser Grabfelder nicht durchgeführt werden!

08.05.2025