Wahlaufruf des Kreiswahlleiters zur Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Gifhorn am 26. Oktober 2025
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Gifhorn, Kreisverwaltungsdirektor Björn Sund, ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn auf, am Sonntag, den 26. Oktober 2025 bei der Wahl der Landrätin oder des Landrates ihr Wahlrecht wahrzunehmen und nach gutem demokratischem Brauch ihre Stimme abzugeben.
Die Landrätin bzw. der Landrat wird für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet Landkreis Gifhorn wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Wahlbenachrichtigung – spätestens bis zum 5. Oktober 2025 liegt diese in Ihrem Briefkasten. Sollte dem nicht so sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde (Stadt/Samtgemeinde/Gemeinde).
Ob im Wahllokal vor Ort oder per Briefwahl – jede Stimme zählt. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten Sie die Zukunft unseres Landkreises aktiv mit. Bestimmen Sie mit, wohin unser Landkreis sich in den nächsten 8 Jahren entwickelt. Denn die Landrätin/der Landrat nimmt die Vertretung unseres Landkreises wahr.
Wer nicht zur Wahl geht, überlässt anderen die Entscheidung über die Zukunft!
Ab Anfang Oktober startet die Briefwahl. Die Abholung von Unterlagen oder auch die direkte Vornahme der Briefwahl ist dann bei Ihren Wohnortgemeinden möglich; auch der Versand von angeforderten Briefwahlunterlagen erfolgt ab diesem Zeitpunkt. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Für Briefwählerinnen und Briefwähler gilt, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, also dem 26.10.2025, um 18.00 Uhr beim zuständigen Stadt-/Gemeindeoder Samtgemeindewahlleiter vorliegen müssen.
Am Wahlabend ist für alle Interessierten, die Presse und die politischen Vertreter ab 18.00 Uhr im Rittersaal des Gifhorner Schlosses ein Wahlinformationszentrum eingerichtet. Hier werden die Ergebnisse der Landratswahl präsentiert.
Das vorläufige Wahlergebnis der Landratswahl wird am Wahlabend auch unter www.landkreis-gifhorn.de zu finden sein.
Das endgültige Wahlergebnis der Landratswahl wird der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Montag, den 27.10.2025 um 19.00 Uhr im Großen Sitzungszimmer des Gifhorner Schlosses, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, feststellen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erfüllt keine Kandidatin oder kein Kandidat diese Voraussetzung, so ist eine Stichwahl
zwischen den beiden stimmenstärksten Personen erforderlich.
Eine mögliche Stichwahl findet 2 Wochen nach dem Hauptwahltermin statt – somit am Sonntag, den 9. November 2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Auch für die Stichwahl ist die Briefwahl möglich. Für die Ausgabe bzw. den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Zeitraum allerdings wesentlich kürzer. Um sicher zu gehen, dass die abgegebenen Stimmen gewertet werden können, sollte man – wenn möglich – dem Gang zur Urne den Vorzug geben.
Denn auch hier gilt: Der Wahlbrief muss am Stichwahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim zuständigen Stadt-/Gemeinde- oder Samtgemeindewahlleiter vorliegen.
Im Falle einer Stichwahl wird ebenfalls ein Wahlinformationszentrum im Gifhorner Schloss ab 18.00 Uhr eingerichtet sein. Auch hier ist das vorläufige Wahlergebnis wieder unter www.landkreis-gifhorn.de einsehbar.
Das endgültige Wahlergebnis nach einer möglichen Stichwahl würde in einer Sitzung des Kreiswahlausschusses am Donnerstag, 13.11.2025 um 15.00 Uhr im Großen Sitzungszimmer des Gifhorner Schlosses, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, festgestellt werden.
Spätestens danach steht somit fest, wer für die nächsten 8 Jahre unsere Landrätin oder unser Landrat im Landkreis Gifhorn sein wird.