Ende der Stallpflicht für Geflügel
Trotz einer weiterhin vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingeschätzten Geflügelpestgefahr hat die gesunkene Zugaktivität der Wildvögel das Risiko eines Viruseintrags in hiesige Geflügelbestände reduziert.
Die am 24.10.2025 im Landkreis Gifhorn angeordnete Stallpflicht für gehaltenes Geflügel wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bedeutet dies eine spürbare Entlastung, dennoch bleibt Vorsicht weiterhin erforderlich.
Auslöser der Stallpflicht war der Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 bei verendeten Kranichen Ende Oktober im Landkreis Gifhorn. In der Folge wurden zahlreiche tote Wildvögel beprobt, das Virus wurde dabei unter anderem bei Wildgänsen festgestellt. Seit dem 12.12.2025 gab es jedoch keine weiteren laborbestätigten Nachweise, zudem gingen die Meldungen über Totfunde von Wildvögeln über den Jahreswechsel deutlich zurück. Geflügelpestausbrüche in privaten oder gewerblichen Geflügelhaltungen sind im Landkreis Gifhorn bislang nicht aufgetreten.
Trotz einer weiterhin vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingeschätzten Geflügelpestgefahr hat die gesunkene Zugaktivität der Wildvögel das Risiko eines Viruseintrags in hiesige Geflügelbestände reduziert. Auf dieser Grundlage hebt der Landkreis Gifhorn die allgemeine Stallpflicht auf.
Der Landkreis Gifhorn weist darauf hin, dass beim Nachweis des Geflügelpestvirus in einer Haltung der gesamte Bestand unabhängig von der Größe getötet und der Betrieb umfassend gereinigt und desinfiziert werden muss. Zudem wären Sperrzonen mit einem Radius von 3 bzw. 10 Kilometern einzurichten, verbunden mit umfangreichen Untersuchungen weiterer Bestände und wirtschaftlichen Einschränkungen.
Alle Geflügelhaltenden werden daher gebeten, empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen und sich organisatorisch auf eine gegebenenfalls erneut notwendige Aufstallung vorzubereiten. Informationen zu Schutzmaßnahmen sind auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts verfügbar.
Für Rückfragen und Meldungen von Verdachtsfällen oder toten Wildvögeln wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter der E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de.