Kinderreisepass Verlängerung
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Kinderreisepass Verlängerung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 6,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kinderreisepass Verlängerung
Die Dienstleistung Kinderreisepass Verlängerung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.