Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Leistungsbeschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Dienstleistung Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.