Personalausweis Ausstellung
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Personalausweis Ausstellung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Welche Gebühren fallen an?
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 28,80
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: EUR 6,00
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr: EUR 6,00
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 30,00
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: EUR 22,80
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr: gebührenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
Gebühr: gebührenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
Gebühr: gebührenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
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Personalausweis Ausstellung
Die Dienstleistung Personalausweis Ausstellung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.