Europawahlen am 26.05.2019
Ausführliche und verständliche Informationen über die Wahl zum Europäischen Parlament bietet Ihnen diese Links an:
- Bundeswahlleiter
- Europäisches Parlament
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Informations-Portal zur politischen Bildung (Mitglieder: Landeszentralen für politische Bildung)
Was tut das Parlament?
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt.
Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:
Gesetzgebung
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
- Entscheidung über internationale Abkommen
- Entscheidung über Erweiterungen
- Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
Aufsicht
- Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen könnte.
- Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.
- Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -Bürger und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
- Befragung von Kommission und Rat
- Wahlbeobachtung
Haushalt
- Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat
- Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“