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Thorben Wengert/pixelio.de


Wahl von Schöffinnen und Schöffen


Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Gifhorn und Landgericht Hildesheim als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger aus der Samtgemeinde Wesendorf.

Haben Sie Lust auf eine neue spannende Aufgabe? In der Samtgemeinde Wesendorf werden schon jetzt Bewerber/-innen für das Amt von Haupt- bzw. Hilfsschöffinnen/ Haupt- bzw. Hilfsschöffen und Jugendschöffinnen/ Jugendschöffen gesucht. Die Amtszeit für diese Ehrenämter läuft von 2024 bis 2028.

Interessierte Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01. Januar 2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und die Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Ebenso sollten Schöffen über Sozialkompetenz und gewisse Menschenkenntnis verfügen.

Jeder Interessierte kann sich bis zum 28.02.2023 bewerben. Ein Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Samtgemeinde Wesendorf ist unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Selbstverständlich können Sie auch gerne persönlich im Rathaus vorbei schauen und sich ein Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste abholen oder sich per Post zukommen lassen.

Die Samtgemeinde Wesendorf weist darauf hin, dass Personen sich nicht zugleich als Schöffin oder Schöffe und als Jugendschöffin oder Jugendschöffe bewerben sollen.

Die Bewerbung richten Sie bitte an die Samtgemeinde Wesendorf, Ordnungs- und Schulamt, Frau Cramer, Alte Heerstraße 20 in 29392 Wesendorf. Für Fragen steht Ihnen Frau Cramer unter der Telefonnummer 05376/899-12 zur Verfügung.