Groß Oesingen | Schönewörde | Ummern | Wagenhoff | Wahrenholz | Wesendorf

Europawahl im Jahr 2024

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle 5 Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.

In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur 1 Stimme, mit der eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung gewählt werden kann.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, den 9. Juni 2024 stattfinden wird.

Nähere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Informationen der Bundeswahlleiterin
Informationen der Landeswahlleiterin

Informationen für Auslandsdeutsche zur Europawahl

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Auslandsdeutsche können bis zum 19. Mai 2024 die Aufnahme in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragen.

Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Zu diesem Thema
Informationen und Anträge für Auslandsdeutsche auf den Seiten der Bundeswahlleiterin

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Wer in Deutschland wählen möchte, muss sicherstellen, dass er in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde für die Europawahl eingetragen ist. Das erfolgt nur automatisch, wenn dies zu dieser Wahl oder früher schon einmal (zur Europawahl 1999 oder später) beantragt wurde.

Der förmliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Gifhorn im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Die Frist für den formellen Antrag läuft am 19. Mai 2024 ab. Danach sind Änderungen nicht mehr möglich. Sie können dann ggf. nur in Ihrem Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Zu diesem Thema
Informationen und Anträge für Unionsbürger*innen auf den Seiten der Bundeswahlleiterin
Antrag für Unionsbürger*innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Antrag für Unionsbürger*innen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

Mehrsprachige Informationen des Europäischen Parlaments