Standesamt

Welche Aufgaben werden erfüllt?

Im Standesamt erfolgt die Beurkundung von Personenstandsfällen, d.h. von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen.

Neben vielen anderen Aufgaben ist das Standesamt auch für die Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, die Entgegennahme von Namenserklärungen sowie Kirchenaustrittserklärungen zuständig.

Was sollen Heiratswillige zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen?

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vorher erfolgen. Aber auch für Kurzentschlossene lässt sich ein Termin ohne längere Wartezeiten vereinbaren.

Ein persönliches Gespräch mit dem Standesbeamten/ der Standesbeamtin ist unerlässlich, um alle Fragen vor dem Hochzeitstermin zu klären.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig (telefonisch oder per E-Mail) über die vorzulegenden Urkunden.

Das Trauzimmer

In unserem Trauzimmer finden 17 Gäste Platz.

Bei Trauungen an Samstagen fällt weiterhin eine Gebühr von 100,00 € an.

Gebühren im Standesamt

Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Gebühren im Standesamt:

Anmeldung zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft  
  • Wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind:
50,00 €
  • Wenn ausländisches Recht zu beachten ist:   
90,00 €
Geburtsurkunde 15,00 €
Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde 15,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 15,00 €
Namenserklärungen 30,00 €
Kirchenaustrittserklärung 30,00 €

Bei Rückfragen wenden Sie sich an