Standesamt
Welche Aufgaben werden erfüllt?
Im Standesamt erfolgt die Beurkundung von Personenstandsfällen, d.h. von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen.
Neben vielen anderen Aufgaben ist das Standesamt auch für die Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, die Entgegennahme von Namenserklärungen sowie Kirchenaustrittserklärungen zuständig.
Was sollen Heiratswillige zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen?
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vorher erfolgen. Aber auch für Kurzentschlossene lässt sich ein Termin ohne längere Wartezeiten vereinbaren.
Ein persönliches Gespräch mit dem Standesbeamten/ der Standesbeamtin ist unerlässlich, um alle Fragen vor dem Hochzeitstermin zu klären.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig (telefonisch oder per E-Mail) über die vorzulegenden Urkunden.
Das Trauzimmer
In unserem Trauzimmer finden 17 Gäste Platz.
Bei Trauungen an Samstagen fällt weiterhin eine Gebühr von 100,00 € an.
Gebühren im Standesamt
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Gebühren im Standesamt:
Anmeldung zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft | |
|
50,00 € |
|
90,00 € |
Geburtsurkunde | 15,00 € |
Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde | 15,00 € |
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister | 15,00 € |
Namenserklärungen | 30,00 € |
Kirchenaustrittserklärung | 30,00 € |
Bei Rückfragen wenden Sie sich an
-
Tim Burghardt
Ordnungs- und Schulamt
stellvertretender Amtsleiter, Standesamt
Alte Heerstraße 20
29392 Wesendorf
-
Antonia Alms
Ordnungs- und Schulamt
Ordnungsangelegenheiten, Standesbeamtin
Alte Heerstraße 20
29392 Wesendorf