Förderung von Fahrten und Lagern
Vereine und Verbände, die Freizeiten (sogenannte Fahrten und Lager) für junge Menschen veranstalten, erhalten dafür von der Samtgemeinde Wesendorf im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse.
Durch die Förderung sollen Maßnahmen von Jugendgruppen und –organisationen finanziell unterstützt werden, durch die Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf ein Freizeitangebot vorgehalten wird, das den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen entspricht (§11, 12 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Damit ein Verein solche Zuschüsse erhalten kann, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen:
- Es muss eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen mit dem Landkreis Gifhorn geschlossen sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Kreisjugendpfleger Bernhard Schuhose (Kreishaus II; Schlossplatz 1; 38518 Gifhorn / Telefon: 05371 82805)
- Die Fahrt muss mindestens drei Tage dauern
- Es müssen mindestens 10 zuschussberechtigte Teilnehmer(innen) mitgefahren sein
- Der Leiter / Die Leiterin der Fahrt muss mindestens über eine gültige JuLeiCa verfügen oder Berufspädagoge /-pädagogin sein
Alles Nötige zur Antragsstellung
Anträge und Formulare
Weitere Fragen beantwortet die Jugendförderung gerne, wir sind auch bei der Antragstellung behilflich.
Claudia Niemes: Detailseite
Samtgemeindejugendpflegerin
Jugendförderung
Fahrten und Lager, Zuschüsse für Schwimmkurse, Zuschüsse für Seniorenfahrten, Juleica-Anträge
Horst 10
29392 Wesendorf