Landratswahl
Neuwahl des Landrates im Landkreis Gifhorn
Am Sonntag, den 26. Oktober 2025, findet im Landkreis Gifhorn die Neuwahl des Landrates statt. Anlass für diese Wahl ist das plötzliche und traurige Versterben des bisherigen Amtsinhabers. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss in einem solchen Fall eine Direktwahl innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt erfolgen.
Der Landrat bzw. die Landrätin ist die oberste Repräsentantin oder der oberste Repräsentant des Landkreises. Er oder sie leitet die Kreisverwaltung und ist maßgeblich für die Umsetzung politischer und strategischer Entscheidungen auf Kreisebene verantwortlich. Diese bedeutende Funktion wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt.
Die Wahl erfolgt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat bzw. keine Kandidatin die erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen erhalten, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen. Diese Stichwahl ist für Sonntag, den 09. November 2025, angesetzt.
Der Wahltag muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein. Dabei wird darauf geachtet, dass der Termin möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidiert.
👉 Für die Durchführung der Wahl suchen wir wieder engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!
Wenn Sie Interesse haben, uns freiwillig zu unterstützen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter folgenden Kontaktdaten:
📧 𝐄-𝐌𝐚𝐢𝐥: wahlen@sg-wesendorf.de
📱 𝐓𝐞𝐥𝐞𝐟𝐨𝐧: 05376/899-28
Danke für Ihre Mithilfe!